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Nichtigkeitsbeschwerde

 Innert 30-tägiger Frist

 Betrifft:

Verfügung v. 15. Nov. 2006 des Bezirksgericht Zürich

Geschäft Nr. EU060784/U

 In Sache:

Stadt Zürich / Klägerin

gegen:

1. Ulrich Friedrich Grass, Niederdorfstrasse 20, 8001 Zürich

2. Sandra Michele Müller, Niederdorfstrasse 20, 8001 Zürich

      Vertreten durch: U. Grass, Niederdorfstrasse 20, 8001 Zürich

 

Anträge

 

1.   Die Verfügung des Bezirksgericht Zürich vom 15. Nov.2006 sei aufzuheben. Dem gleichzeitigen ersuchen auf aufschiebenden Wirkung sei stattzugeben.

2.   Der vertragsgemässe Zustand, für die von den Beklagten bewohnte Wohnung, sei unter Berücksichtigung der bereits eingereichten Begründungen der erschwerten Wohnsituation, sowie der Berücksichtigung der finanziellen Situation der Beklagten wieder herzustellen und anzupassen. 

3.   Es sei die Stadtkasse Zürich anzuweisen, dass sämtliche bisherige Kosten (aufgelaufene Mietzinse, Gerichtskosten, allfällige Entschädigungen und Spesen) von ihr übernommen werden. 

4.   Es sei eine Lösung zur Zufriedenstellung beider Parteien anzustreben.

 

Begründung

 Seit Herbst 1998 bewohne ich die 3-Zimmerwohnung an der Niederdorfstrasse 20, 8001 Zürich. Seit September 2002 bewohnt auch Frau Sandra Müller diese Wohnung (1. Okt. 2004, als Vertragspartnerin).

 Es ist richtig, dass ich ursprünglich diese Wohnung besichtigt und gutgeheissen hab, jedoch ist entgegen zu halten, dass die am Tag und nicht zu nachmitternächtlichem Zeitpunkt geschehen ist. Bereits die ersten Nächte liessen mich erfahren welchen Immissionen ich in dieser Wohnsituation ausgesetzt bin.

  

Damit verunmöglichte die entstandene Situation ein Ausweichen aus der Lärmzone

 Zum damaligen Zeitpunkt betätigte ich mich nebst meinem Schaffen als „Gassenarbeiter“ alsSteinkünstler an der Zürcher Seepromenade. Dies brachte mir bis zum Einzug in umstrittene Wohnung einen Zusatzerwerb um meine Bemühungen in der „Gassenarbeit“ zu finanzieren. Im Jahr 2000 wurde es mir gerichtlich untersagt, weiterhin Karten und CDs im „Atelier imSee“ zu verkaufen. Bemühungen durch den damaligen Ombudsmann hätten eine rechtlicheSituation für eine „Sonderbewilligung“ zum Verkauf dieser Artikel geboten. DieseErkenntnisse wurden jedoch meinerseits aus Rücksicht auf die Befürchtungen derVerwaltungspolizei, dadurch „eine Flut von Sonderbewilligungsgesuchen“ auszulösen, adacta gelegt. 

Damit verunmöglichte sich aus finanzieller Sicht ein Ausweichen aus der Lärmzone an kritischen Tagen und Wochenenden.

 Eigenleistungen zum Schutz vor Lärmbelästigungen

 Im November 2002 erhielt meine heutige Lebenspartnerin rückwirkende Zahlung aus der IV-Rente. Damit konnten wir uns ein Fahrzeug und eine Zeltausrüstung erweben um, zumindest in den Sommermonaten die Wochenenden welche als kritisch (heisse Nächte) zu erwarten waren, ausserhalb zu verbringen. Gleichfalls konnte ich mit Workshops, resultierend aus meiner Steinkunst, die gegebenen Spesen und Umtriebe erarbeiten.  

Die Aufträge für Workshops sind seit Herbst 2004 rückläufig. Dies veranlasste mich, wieder in die Produktion von Video DVD Dokumentationen einzusteigen und zweigleisig mit den noch gelegentlich anfallenden Workshops ein weiteres Produkt als Möglichkeit zum Zusatzerwerb zu erhalten was zum heutigen Zeitpunkt und der gegebenen Situation auch zutrifft.

 Doch ich frage mich,

 wie weit meine Anstrengungen noch gehen müssen. Veröffentlichungen von Berichten und Videos gegen Lärm und Gewalt in unserer Umgebung der Altstadt (ich nenne unsere Lage den „Bermudaecken“) in den Medien (Tageszeitung „Heute“ 2.+4.Aug. 2006, „Heute­Online“; „Tele-Züri“ 4. Aug. 2006, www.zuerich-city.org).

Eigenfinanzierung der „Lärmflucht“, welche uns bereits in die Zehntausende Franken Kosten verursachten haben.

 Und trotzdem

 ist uns diese Wohnung ein zu Hause geworden. Eine ersatzlose Ausweisung würde all meine Bemühungen in Frage stellen und den Ruin des bisher erreichten und investierten Materials und Bemühungen in Frage stellen.

 Sachbeschädigungen, Lärm und Gewalt sind regelmässige Begleiter unseres Wohnens geworden. Verdienen können wir daran nichts.

 Wir wollen hier weiter wohnen und meinen Kampf fortführen, auch wenn die Stadt Zürich als Festhütte“ deklariert wurde und jedermann eigentlich nach dem Festen sich zurückzieht um in Ruhe schlafen zu können. Wir können das kaum.

  Ein verschulden der Stadtverwaltung ?

Dass sich unsere Situation kaum verbessert ist auf das Konto der städtischen Behörden zu schreiben. Large Handhabung von Lärmverordnungsgesetzen (wir leben ja in der Vergnügungszone) das wiederum zu einem Freiraum (insbesondere nach Mitternacht) für diverse Auswüchse von beinahe „anarchischen“ Zuständen führt.

 Bemühungen der „Lärmgruppe Altstadt“, geleitet durch Herrn Charls A. Weibel, scheinen kaum etwas zu bewirken. Auch Forderungen nach einer „Dörflipolizei“ werden nicht berücksichtigt und von polizeilichen Mediensprechern wird betont „gewisse Immissionen müssen in Kauf genommen werden“ und „wir haben alles im Griff‘. Gewisse Immissionen:

„Ja“, nicht jedoch was hier an Wochenenden „abgeht“. Anrufe bei 117 werden kaum in nützlicher Frist behandelt und es vergehen bis 2 Stunden bis die Polizei vor Ort erscheint. 

Polizeieinsätze kosten Geld und belasten die Stadtkasse. Somit ist unsere Situation ein Politikum geworden wie sich der Mietgerichtsvorsitzende auch äussert. Ein Finanzpolitischer Aspekt der auf die Kosten der Bewohner seine Auswirkung zeigt. In gegebenem Rahmen kann diese Auswirkung toleriert werden. Kaum jedoch in diesem Ausmass zur Belastung einzelner werden. 

Lärm, Gewalt unter Menschen, Sachbeschädigungen 

Verglichen mit anderen Wohnquartieren und ich bezeichne die Altstadt als Wohnquartier, denn es leben auf 70% der Gebäudeflächen Einwohner, sind diese Auswüchse als unhaltbar zu bezeichnen. Bei lärmigen Zonen werden Lärmabschrankungen in Millionenhöhe errichtet. In gewissen Quartieren sind rund um die Uhr Polizeieinsätze vor Ort um sofort einschreiten zu können. 4-er, ja 6-er Patroullien sind regelmässig und in kürzesten Zeitabständen zu beobachten. Tagsüber beschreiten Polizeipatroullien die Altstadt, doch in unserer Gegend nachts lässt sich nachts niemand blicken. Die Anrufe bei 117 belaufen sich weit über die Hundertermarke.

Eine Auflistung getätigter Telefonate würde das Ausmass der Eigenleistungen sprengen.

 Zusammenfassung

 Der Begründungen in Details sind zu vielfach gegeben. Wir können Sie nur bitten, mitzuwirken bei der Findung einer für beide Seiten erdenkbaren Lösung.

 Wie bereits auch im Urteil des Bezirksgerichts erwähnt, ergibt eine Reduktion des Mietzinses kaum eine für uns erleichternde Lösung. Insbesondere könnte Frau Müller in keiner Weise einen Nutzen daraus ziehen. Eine Ausweisung würde bei uns auf Unverständnis und nicht zuletzt negative Reaktion seitens meiner Partnerin auslösen.

 Wir sind bereit, einen gewissen Beitrag an Eigenleistung zu erbringen, den Kampf um eine wohnlichere Altstadt weiter zu kämpfen, doch sind wir nicht bereit, all die Kosten selber zu tragen. Sie gehen in die zehntausende von Franken.

 Ihre Beurteilung und Unterstützung in der Findung von Lösungsansätzen könnte federführend für eine Beruhigung der Gesamtsituation sein. Die Ausweisung würde Kapitulation für alle Seiten bedeuten.

  

Zürich, 3.1.2007

 

Ulrich F. Grass