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Mail: Ulrich Grass                    


 

Allgemeine Lärmbelästigungen in der Stadt und anderswo

Unser Dörfli-(Fäscht)?

eigentlich bedauerlich bis absolut unhaltbar, sind die Immissionen der
letzten Nacht (26.-27.8.05) am Dörflifäscht. Lärm (Musik (laut Angaben 97dB), Geschrei,
Pöbeleien, Hausglockeläuten u.s.w.), Dreck (am Morgen um 05.30 Uhr) wie
nach der Überflutung einer Mülldeponie. Es ist bedauerlich, dass einige
auf unserem Buckel sich dumm und dämlich verdienen und wir die Unkosten
für eine Dislozierung in diesen Tagen berappen müssen! Es ist beschämend
für eine "Dörflivereinigung" so etwas zu dulden!

Und die Polizei schaut zu!
Uns stinkts gewaltig!

Ueli Grass und Sandra Müller

Die eidgenössische Lärmschutzverordnung (LSV) verlangt Schutz vor lästigem und schädlichem Lärm.

Lärm macht krank

 

Wie steht es bei andern? 

z.B.:

Deutsches Recht:  

Nachbarn müssen auch nach 22 Uhr Lärmbelästigungen von 70 dB (A) hinnehmen, wenn diese durch Veranstaltungen entstehen, die für eine Stadt oder eine Gemeinde von besonderer Bedeutung sind und nur einmal jährlich stattfinden. Nach Mitternacht liegt die zu duldende Lautstärke nur noch bei 55 dB. (Quelle DE)

 

Vorsorgliche Information an bisherige Veranstalter 

von Veranstaltungen im Mosergarten, Stadt Schaffhausen

Sehr geehrte Damen und Herren

Die Altstadt von Schaffhausen hat einen recht grossen Wohnanteil. Die Wohnqualität wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst. Einer dieser Faktoren (einer der gewichtigsten!) ist die dauernde oder temporäre Lärmbelästigung.

Auf Grund vermehrter Reklamationen hat der Stadtrat in einer kürzlich vorgenommenen Abwägung zwischen dem Anspruch auf Ruhe und dem Anspruch auf Unterhaltung entschieden, dass dem Ruhebedürfnis stärker als in den vergangenen Jahren Beachtung zu schenken ist.

Dies hat Konsequenzen bei der Bewilligungserteilung für gewisse Veranstaltungen. In erster Linie sind davon Liveauftritte von Gruppen betroffen, die auf Grund ihrer Stilrichtung naturgemäss mit hohen Verstärkerleistungen arbeiten müssen oder wollen!

Um allfälligen Gesuchstellern für solche Veranstaltungen unnötige Vorarbeiten und Kosten zu ersparen, teilen wir Ihnen deshalb mit, dass im Jahre 2004 im Mosergarten oder vergleichbaren Örtlichkeiten, welche keinen Schutz gegen Lärmabstrahlung bieten, keine Bewilligungen für Technokonzerte oder ähnliches erteilt werden.

Mit freundlichen Grüssen

VERWALTUNGSPOLIZEI
STADT SCHAFFHAUSEN
Chef Verwaltungspolizei

 

NZZ 2. April 04  Celebration in Zürich

...«Erlebniswelt Stadt»: Man wohnt zwar in Suburbia, geht aber zum Feiern und Flanieren ins Zentrum, wo man sich für einige Stunden als Grossstädter fühlen kann. So ist etwa die Altstadt «Festhütte Zürich» längst nicht mehr jener Lebensraum, der dank Gottfried Keller oder alten Filmen in unseren Köpfen weiterexistiert, und in den umgenutzten Industriezonen dienen die Hochkamine höchstens noch als metaphysische Signale....

Die Stadtverwaltung unternimmt anscheinend nichts.

 

AlphaPapaGolf sagt:  Linkverweis
August 2nd, 2005 at 09:43

Georg Meier ist einer der letzten verbleibenden Grünen und leiert die Parolen längst vergangener Zeiten nach. Die Grünen haben ihre Farbe gut gewählt. Es passt zu dem gequake das sie ständig von sich geben.
Auch Autolärm unterliegt z.b den Nachtruhegebot. So ist unnötiges Herumfahren, unnötige Lärmentwicklung (Türenzuschlagen, Huben, Motor hochdrehen etc.) klar verboten. Herr Georg Meier müsste einmal die Gesetztbücher studieren anstatt sich die Elaborate von WWF und Greenpiss hineinzuziehen wie eine Designerdroge.
Die höchste Lärmentwicklung in der Stadt kommt von den Alkoholisierten und bekifften, die jeweils frühmorgens am Samstag und Sonntag von ihren Partys heimtorkeln, hemmungslos herumrandalieren und lärmen.
Aber in der permanenten Festhütte Zürich
, wie sie vom bierausschenkenden Stadtpräsidenten Ledergerber und seinen launigen Parteigenossen forciert wird, ist dieses Verhalten natürlich tolerierbar. Sonst müsste er ja die Polizeikräfte gezielt einsetzen. 

 

Auch die "Festhütte Zürich" hat ein Problem Bezugsquelle: siehe Link!

Nicht überall in der Schweiz ist das Nachtschwärmer-Phänomen so deutlich wie in Basel. Aber auch in Zürich setzte es nicht nur in der stillen Museumsnacht wegen der frühmorgendlichen Lärmbelästigung durch die Kunstparty auf dem Löwenbräu-Areal Klagen ab. Nach dem Zürcher Modell gilt generell Beizenschluss von Mitternacht bis 5 Uhr, doch kann gemäss einem Stadtpolizeisprecher "durchgehend offen gehalten werden, wenn nichts dagegen spricht".
“Polizei-Chefin sagte Nein, da erteilte der Stadtpräsident eine Sonderbewilligung.“
 Komme es zu Lärmklagen, "müssen wir auf den ordentlichen Schliessungszeiten bestehen".
Diese liberale Bewilligungspraxis ist der sozialdemokratischen Polizeivorsteherin Esther Maurer ein Dorn im Auge. Deshalb wollte sie das vor fünf Jahren gelockerte Gastgewerbegesetz wieder verschärfen - doch mit diesen Plan biss sie beim "Festhütte"-freundlichen Stadtparlament auf Granit. Auch ihr Versuch, mit einer restriktiven Bewilligungspraxis für mehr Ruhe zu sorgen, scheiterte: Nachdem ihr Amt der "Langen Nach der Museen" die Bewilligung für nachmitternächtliche Veransaltungen verweigert hatte, schaltete sich kurzerhand Stadtpräsident und Parteikollege Elmar Ledergerber ein und erteilte einer Sonderbewilligung - was prompt Klagen auslöste.

 

 

Richard Müller, Direktor der SFA

schilderte im Jahre 2001 den Niedergang der schweizerischen Alkoholpolitik in einem Bericht für die WHO:
"Die Wiedergeburt des Nachtwächterstaates verknüpft mit der Globalisierung der Märkte und der Abschaffung der Handelsgrenzen haben ihren Niederschlag auch in der schweizerischen Alkoholpolitik gefunden: Alkohol wird zu einem Konsumgut, wie jedes andere auch. Ein Grossteil der bereits im 19. Jahrhundert entstandenen Gesetze, welche die Erhältlichkeit und den Zugang zu alkoholischen Getränken, aber auch deren Vermarktung beschränkten, sind denn auch abgeschafft worden oder ihre Abschaffung wird diskutiert".
In letzter Zeit häufen sich nun die Anzeigen, dass der Schweizer genug von der Freiheit der Wirtschaft(en) hat:
A: Auf den 1. Januar 2004 kann die Promillegrenze auf 0,5 gesenkt werden. Fast noch wichtiger ist die verdachtsfreie Atemluftprobe: "Fahrzeugführer sowie an Unfällen beteiligte Strassenbenützer können einer Atemalkoholprobe unterzogen werden."
B: Zürich will Massnahmen gegen das Überborden der Zahl der Wirtschaften ergreifen; es soll verhindert werden, dass Zürich "zur Festhütte verkomme". Zürcher beklagen sich "über schlaflose Nächte im trendigen Quartier", andere befürchten einen "Angriff auf die gute Laune in der Stadt Zürich".
C: Der Bundesrat hat dem Parlament einen Gesetzesentwurf zur Einführung einer Sondersteuer auf Alcopops vorgelegt. Leider wollen "Interessierte Kreise" nicht, dass die Steuer auf alle Spirituosen erhöht wird.
D: In den Kantonen Bern, Genf, Basel... sollen öffentliche Tabak und Alkoholplakate verschwinden.

 

«Liebe von der Armut Betroffene.

 Sie leben auch in meiner Nachbarschaft. Aber ich kenne Sie nicht. Armut gilt bei uns als Schande. Das ist aber nicht Ihr, sondern unser Problem. Die CVP nimmt die Situation ernst und will sie verändern. Wir setzen uns zum Beispiel dafür ein, dass Kinder bei uns kein Armutsrisiko sind und dass allein Erziehende respektiert und unterstützt werden. Das Geld ist im Kanton knapp geworden. Es muss darum gezielt für die eingesetzt werden, die es am dringendsten brauchen - für Sie! Einmal mehr hiess in diesem Sommer bei uns das Motto ‹Festhütte Zürich›. Nichts für Sie, denn Zürich ist eine teure Festhütte. Doch was ist das für ein Fest, an dem nicht alle dabei sind? Wir engagieren uns, dass künftig das Fest für alle stattfindet!»

Markus Arnold, Präsident der CVP des Kantons Zürich 

 

Die Altstadt verkommt in den Sommermonaten zu einer Festhütte

einer monotonen Festhütte notabene, gleichen sich doch die verschiedenen Anlässe in kommerzieller Hinsicht wie ein Ei dem andern.
Die Quartiervereine und der Altstadt Kurier haben sich diesem Thema in den letzten Jahren intensiv gewidmet. Zum Teil mit Erfolg: durch gezielte Interventionen sprachen sich klagende Anwohnerinnen und Anwohner mit den jeweiligen Gastrounternehmern aus. Oft bewirkten solche Gespräche eine Besserung der Situation.
Das Gastgewerbegesetz wurde auf dem Hintergrund des Gedankens erlassen, dass der Markt eine sinnvolle Gaststättendichte von selbst reguliert. Das mag im ganzen Kanton vielleicht zutreffen. Wo es nicht zutrifft: das ist in Zürichs Zentrum, das so attraktiv ist, dass eine schier unstillbare Nachfrage vorliegt und eine Gaststättendichte diktiert, welche das soziale Gefüge gefährdet. Leider hat es die Politik verpasst, anlässlich einer vom Regierungsrat vorgeschlagenen Revision hier der Politik wieder ein regulierendes Instrument zurückzugeben. Aber wetten, dass hier das letzte politische Wort noch nicht gesprochen ist?

 

POSTULAT: Lärmbelästigung bei der Klinik Pyramide
von Susi Gut vom 26.03.03

Der Stadtrat wird gebeten zu prüfen, wie die Lärmbelästigungen direkt bei der Klinik Pyramide unterbunden oder zumindest auf ein erträgliches Mass reduziert werden können.

Begründung:

Die momentane Situation vor der Klinik Pyramide - direkt vor den Patientenzimmern - ist für die Patienten unerträglich. Die Patienten leiden unter den Lärmimmissionen, verursacht durch Musikinstrumente, Radio und CD-Apparate. Sogar ein "Wanderprediger", ausgerüstet mit einem Megaphon dröhnt regelmässig durch die geschlossenen Fenster der Krankenzimmer.

Die Passage von der Bellerivestrasse - beim Klinikeingang - zum See wird ausserdem als Umschlagsplatz für Drogenkonsumenten benützt. Dass Patienten sogar von Drogendealen angesprochen wurden, rundet das Bild ab.

Obwohl sich die Klinikleitung früher mit der Bitte um Eingreifen an den Stadtrat gewandt hat, wurde bis dato nichts unternommen, um den unzumutbaren Missständen Einhalt zu gebieten. 

 

NACHTLÄRM: WAS TUN?

Liebe Altstadtbewohnerin, lieber Altstadtbewohner

Wer in der Zürcher Altstadt wohnt, ist in der Regel nicht lärmempfindlich, wünscht sich aber wie alle Menschen einen möglichst ungestörten Schlaf. Bei Ihnen ist das bestimmt nicht anders. Und wahrscheinlich ist auch Ihnen nicht entgangen, dass die Nachtruhestörungen in den letzten Jahren deutlich zugenommen haben.

Hauptgrund dafür ist das liberalisierte Gastgewerbegesetz, das am 1. Januar 1998 im Kanton Zürich in Kraft getreten ist. Seitdem kann grundsätzlich jeder Gastbetrieb eine Bewilligung für die dauernde Hinausschiebung der Schliessungsstunde erlangen (Sonntag - Donnerstag bis 04.00, Freitag/Samstag bis 05.00). Zuständig für die Erteilung sind die Gemeinden.

Um die Nachtruhe zu schützen, hat die Stadt Zürich anfänglich in sensiblen Gebieten mit hohem Wohnanteil diese Bewilligungen verweigert. Sie musste aber im Frühjahr 2000 aufgrund eines Verwaltungsgerichtsentscheids ihre restriktive Praxis ändern und fortan grundsätzlich jede Bewilligung erteilen. Erst wenn durch mehrere Einzelklagen nachgewiesen ist, dass ein Betrieb die Nachtruhe erheblich stört, kann die Bewilligung wieder entzogen werden.

Somit haben wir heute folgende Situation: Die Zahl der Gastbetriebe, die nachts länger geöffnet sind, hat markant zugenommen - und damit natürlich auch der Nachtlärm. Dagegen kann die Polizei nur etwas unternehmen, wenn ihr mehrere Anzeigen gegen einen einzelnen Gastbetrieb vorliegen. Den lärmgeplagten Altstadtbewohner/innen bleibt also im Härtefall nur die Möglichkeit, sich mit Anzeigen die Nachtruhe zu erkämpfen.

Wie Sie der Quartierverein unterstützt
Die Arbeitsgruppe "Lärm" hat sich bei den zuständigen Behörden und anhand der gesetzlichen Vorschriften darüber informiert, wie Sie sich gegen Nachtlärm am besten wehren.

Sie hat dazu zwei Merkblätter und ein Anzeigeformular verfasst. Diese drei Dokumente können Sie hier herunterladen.

Merkblatt "Vorgehen bei Nachtruhestörungen"
(Download, 77kB .pdf Datei)

Merkblatt "Die wichtigsten Vorschriften im Überblick"
(Download, 151kB .pdf Datei)

Formular "Anzeige wegen Nachtruhestörung"
(Download, 48kB .pdf Datei)

Die Arbeitsgruppe bietet auch Auskunft und Beratung an:

Arbeitsgruppe "Lärm"
Quartierverein rechts der Limmat
Postfach 2703
8022 Zürich
Telefon 01 252 47 00 oder laerm@zuerich1.ch

Werden Sie Mitglied des Quartiervereins -
falls Sie es noch nicht sind!
Als Mitglied erhalten Sie den "Altstadt Kurier", die Quartierzeitung für den Kreis 1. So sind Sie über das, was in der Altstadt läuft, besser informiert. Und Sie haben die Möglichkeit, an der jährlichen Generalversammlung des Quartiervereins Ihre Anliegen, Wünsche und Ideen einbringen.

Quartierverein Zürich 1 rechts der Limmat
Postfach 2703
8022 Zürich
Tel. 01 262 51 21
mcbrogli@bluewin.ch
www.zuerich1.ch

 

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